Aktivenpässe müssen über SAMS neu beantragt werden und Meldungen sind nur noch über das neue Meldeportal möglich. Alle Informationen finden Sie unter www.rudern.de/digitalisierung.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Frage: Muss ich für jeden einzelnen Aktiven einen Antrag bzw. Bestätigung abschicken?
Antwort: Bitte nicht! Ähnlich dem Warenkorb eines Onlineshops können Sie mehrere Sportler einem Antrag hinzufügen, bearbeiten und entfernen. Das kann auch in mehreren Sitzungen geschehen. Senden Sie sie Antrag erst ab, wenn Sie alle Sportler erfasst haben. Das erleichtert Ihnen und uns die Arbeit.

Frage: Warum muss ich einen Aufnahmeantrag (früher Bestätigungsfax) schicken?
Antwort: Nachdem Sie alle Aktive online registriert haben, schicken Sie die Liste per E-Mail an die Geschäftsstelle (aktivenpass@rudern.de). Erst nach Erhalt dieses Antrags werden die registrierten Daten in die Datenbank übernommen. Wir vermeiden so, dass Unbefugte für Ihren Verein Personen anmelden und Sie dann eine Rechnung für einen evtl. nicht existierenden Sportler erhalten.

Frage: Was mache ich, wenn ein Athlet in mehr als einem Verein Mitglied ist?
Antwort: Natürlich kann ein Athlet nach wie vor in mehr als einem Verein Mitglied sein, jedoch ist der Start auf Regatten während einer Saison wie gehabt nur für einen Verein möglich. Der Sportler sollte sich daher vor der Registrierung überlegen, von welchem Verein er gemeldet wird. Ein "Vereinswechsel" ist dann erst wieder zur nächsten Saison möglich. Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel eine Änderung in der Aktivendatenbank beantragt (und bezahlt) werden muss.

Frage: Muss ich die Attesteformulare immer von Hand ausfüllen?
Antwort: Nein. Das Portal erkennt wenn für einen Aktiven ein Attest fehlt, dieses aber benötigt wird. In diesem Fall wird in der Spalte "Ärztl. Bescheinigung" ein vorausgefülltes PDF-Formular zum Download angeboten. Dieses Dokument können Sie so ausdrucken und ihrem Aktiven zum Arztbesuch mitgeben. Falls das Formular nicht vorausgefüllt erscheint, prüfen Sie bitte ob der Acrobat Reader möglicherweise eine Warnung vor potentiell unsicheren Inhalten anzeigt. In diesem Fall vertrauen Sie bitte dem Dokument. Die vorausgefüllten Formulare enthalten nur das Geburtsjahr, nicht das vollständige Geburtsdatum. Lassen Sie sich davon bitte nicht beirren, sie können es einfach so einsenden.

Frage: Muss ich die ärztlichen Bestätigungen bzw. die orangenen Jugendlizenen trotzdem einreichen, obwohl ich die Sportler schon online registriert habe?
Antwort: Mit der Online-Registrierung der Jugendlichen sorgen Sie dafür, dass die Ruder und Ruderinnen in der Datenbank des DRV aufgenommen werden. Erst nach Erhalt der ärztlichen Bestätigung kann jedoch durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle geprüft und vermerkt werden, dass der Jugendliche für die Saison startberechtigt ist. Einmalig ist der Athlet online zu melden, in den Folgejahren ist von Ihnen dann nur noch die Bescheinigung vorzulegen.

Frage: Ab wann kann man im alten Jahr schon die ärztliche Bestätigung einschicken bzw. von welchem Datum kann/darf sie sein?, damit sie schon im Folgejahr gültig ist?
Antwort: Die ärztliche Bestätigung können Sie ab dem 01.10. für die nächste Saison einreichen. Die Arztuntersuchung darf auch erst am/nach dem 01.10. erfolgen.

Frage: Warum beantwortet diese FAQ meine Frage nicht?
Antwort: Die hier aufgeführten Fragen und Antworten sind nur die populärsten unter vielen. Sollten Sie eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die DRV Geschäftsstelle (, 0511/980940).