Regatta des Deutschen Ruderverbandes
Celler Ruderverein e.V. Regattaausschuss Celle62. Celler Jungen- und Mädchenregatta
In Verbindung mit einer Einladungsregatta
Auf der Aller am 21. September 2019 E-Mail: |
Rennfolge
Samstag, 21.09.2019 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Besondere Bestimmungen
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Allgemeine Angaben
Jungen- und Mädchen-Regatta62. Celler Regatta
Jungen- und Mädchenregatta in Verbindung mit einer Einladungsregatta
Samstag, 21. September 2019, 9 Uhr
62. Celler Regatta
Jungen- und Mädchenregatta in Verbindung mit einer Einladungsregatta
Samstag, 21. September 2019, 9 Uhr
Streckenlänge: 500 m, schwach fließend
Startplätze: 3
Rennabstand: 2.30 Min. bis 3 Min.
In Rennen 26 (Achtercup) erhalten die drei erstplatzierten Boote eine Geldprämie von insgesamt 600 Euro (1. Platz 300€, 2. Platz 200€, 3. Platz 100€), sofern mehr als 3 Boote am Start waren. Vor-, Zwischen- und Finalläufe werden in einem Block ausgefahren.
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Meldeschluss
Mittwoch, 11. September 2019, 18:00 UhrMittwoch, 11. September 2019, 18 Uhr
Meldungen an:
Celler Ruderverein
Postfach 1567, 29205 Celle
Fax: (05141) 550565, bis 17 Uhr
E-Mail: regatta@cellerruderverein.de -
Startverlosung
Mittwoch, 11. September 2019, 19 Uhr
Bootshaus RC Ernestinum-Hölty Celle
Herzog-Ernst-Ring 40
29221 Celle
Telefon: (05141) 21335, am Meldeschluss ab 16 Uhr -
Regattabeiträge
Einer: 10,- Euro / 7,- Euro JuM
Zweier: 16,- Euro
Vierer: 20,- Euro (auch Firmen)
Achter: 32,- Euro
Verlosungs-Doppelzweier: 5,- Euro pro Einzelmeldung
Renngemeinschaften mit veranstaltenden Vereinen zahlen anteilig.
Nachmeldungen am Regattatag sind gegen Zahlung des doppelten Meldegeldes (veranstaltende Vereine einfaches Meldegeld) bis 10 Uhr möglich, sofern dadurch keine zusätzlichen Abteilungen entstehen. Nachgemeldete Boote werden an das bereits ausgeloste Feld angehängt.
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Bankverbindung
Die Startgelder sind möglichst vor der Regatta einzuzahlen für
Regattaausschuss Celle, Volksbank Celle,
IBAN: DE87 2519 0001 0749 3401 00, BIC: VOHADE2HXXX -
zusätzliche Bestimmungen
Weitere Allgemeine Bestimmungen
1. Richtlinien: Es gelten die Ruderwettkampfregeln (RWR) sowie die Bestimmungen für das Jungen- und Mädchenrudern.
2. Jahrgänge: Rennen der Jungen und Mädchen werden nach Jahrgängen geteilt, sofern dies möglich. Geht für eine Jahrgangsklasse nur eine Meldung ein, so wird diese dem nächsthöheren Jahrgang innerhalb des gesamten Rennens zugeordnet. Es erfolgt keine getrennte Wertung.
3. Masters-Rennen: Die Altersklassen werden getrennt ausgefahren, sofern mehr als eine Meldung vorliegt. Andernfalls wird die Meldung der nächstjüngeren Altersklasse zu-geordnet, sofern keine gegenteilige Weisung auf der Meldung vermerkt ist. Eine getrennte Wertung erfolgt nicht.
Für den Fall, dass aus mehreren Altersklassen jeweils nur ein Boot gemeldet ist, behält sich die Regattaleitung vor, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, am Start mit einer Zeitvorgabe für die älteren Mannschaften zu arbeiten. Das Einverständnis hierzu ist mit der Meldung erteilt.
4. Offene Rennen: Die offen ausgeschriebenen Rennen sind beschränkt auf Vereinsmannschaften (Ausnahme: Verlosungs-Doppelzweier).Wenn keine Jahrgangs-Einschränkung gemacht ist, sind Ruderinnen und Ruderer von der Altersklasse Junior A an aufwärts (17 Jahre und älter) startberechtigt.
5. Leistungsgruppen: Die Leistungsgruppen werden nach den RWR und den Bestimmungen für Jungen- und Mädchenwettbewerbe eingeteilt. Die Leistungsgruppe ist bei der Meldung anzugeben. Bei nur einer Meldung in der Leistungsgruppe wird das Einzelboot der höheren Gruppe, bei Fehlen der Leistungsgruppen-Angabe der Leistungsgruppe I zugeordnet.
6. Vorläufe: Für Pokalrennen sind Vorläufe vorgesehen. Deren zeitliche Festlegung kann aus der Ausschreibung heraus geschätzt werden.
7. Achtercup: Für den Achtercup (Rennen 26) sind insgesamt 600 Euro Preisgeld ausgesetzt: Der Sieger erhält 300 Euro, der Zweitplatzierte 200 Euro und der Drittplatzierte 100 Euro, sofern er jeweils mindestens ein Boot hinter sich lässt. Vor- und Endlauf werden in unmittelbarer Folge in einem Block gefahren, wobei die Rennen auf einer anderen Strecke (ca. 350 Meter ab Pfennigbrücke, gegen den Strom) ausgetragen werden können.
8. Gigrennen: In den Gigrennen sind Wettkampfruderer der Leistungsgruppe I nicht startberechtigt. Die meldenden Teams werden, sofern ausreichend Meldungen vorliegen, unterteilt in die in der Ausschreibung genannten Kategorien (z.B. Vereine, Firmen) – im anderen Fall werden die Rennen zusammen ausgefahren. Renngemeinschaften sind in Gigrennen nicht zulässig. Der Veranstalter rät auch hier allen Teilnehmern zu einer ärztlichen Untersuchung vor dem Regattastart.
9. Einlagerennen: Ein Einlagerennen ist ausgeschrieben für Canadiermannschaften von Stadt und Landkreis Celle. Dieses Einlagerennen wird am Mittag ausgefahren.
10. Sicherheit in den Booten: Mannschaften, deren Boote nicht den Sicherheitsbestimmungen in den RWR entsprechen, können von den Rennen ausgeschlossen werden. Die Trainer und Betreuer der Vereine sind für den Sicherheitszustand ihrer Boote verantwortlich.
11. Ab- und Ummeldungen: Ab- und Ummeldungen sind gemäß RWR bis eine Stunde vor dem Rennen vorzunehmen. Bei Abmeldung von Booten der ausrichtenden Vereine, die ansonsten von der Zahlung des Startgeldes befreit sind, ist das Startgeld nachträglich zu entrichten.
12. Startbeschränkung: Jungen und Mädchen können an maximal 3 Rennen teilnehmen.
13. Leichtgewichte: Leichtgewichte werden gemäß RWR verwogen.
14. Verlosungs-Doppelzweier: Zusätzlich zu den ausgeschriebenen Rennen wird in Rennen 42 ein Verlosungs-Doppelzweier ausgeschrieben, zu dem nur Einzelmeldungen möglich sind. Diese Meldungen sind bitte per Mail an regatta@cellerruderverein.de zu richten. Aus den Einzelmeldungen werden während der Regatta Mannschaften zusammengelost.
15. Meldungen: Für die Meldungen sind das DRV-Meldeportal oder DRV-Formulare zu benutzen. Die Meldungen sind vollständig (einschließlich der Geburtsjahrgänge der Sportler) mit Schreibmaschine oder in Blockschrift auszufüllen. Für jede Renngemeinschaft ist das Formular „Zusammenstellung der Meldungen“ gesondert zu schreiben.
Unvollständige oder falsche Meldungen (z.B. fehlende Startberechtigung wg. Jahrgang) werden nicht berücksichtigt.
16. Gesundheitsüberwachung: Es wird vorausgesetzt, dass DRV-Aktivenpässe vorhanden sind, die die Startberechtigung für das Ruderjahr ausweisen (Ausnahme: Gigrennen). Bei Jugendlichen wird weiter vorausgesetzt, dass die Einwilligung der Eltern zur Teilnahme an Wettkämpfen vorliegt.
17. Boote: Sämtliche Rennen werden mit Ausnahme von Rennen 40 sowie der Einlage- und Gigrennen in Rennbooten ausgetragen. Für die Rennen der Jungen und Mädchen wird auf die geltenden Bestimmungen verwiesen.
18. Bootslagerung: Die Lagerung der Boote erfolgt auf Risiko der Vereine. Durch den Ausrichter sind die Boote nicht versichert.
19. Telefonische Meldungen: Telefonische Meldungen haben nur Gültigkeit, wenn die schriftliche Bestätigung spätestens 24 Stunden nach dem Meldeschluss beim Veranstalter vorliegt.
20. Siegerehrung: Die Siegerehrungen werden unmittelbar nach den Rennen am Siegersteg vorgenommen. Die Sieger erhalten Erinnerungsplaketten. Bei den Pokalrennen erhalten die Vereine zusätzlich einen Ehrenpreis.
21. Vereinspokal: Durch die Firma Ströher Druck Celle wird ein Pokal gestiftet, der dem Verein zufällt, der bei den Jungen- und Mädchenrennen die höchste Punktzahl gemäß nachstehender Wertung erreicht:
Sieg im Einer 1 Punkt
Sieg im Zweier 2 Punkte
Sieg im Vierer 4 Punkte
Darüber hinaus wird ein Sonderpreis für den Verein ausgesetzt, der zu den Rennen der Junioren A und B sowie Jungen und Mädchen die meisten Meldungen abgibt. Die veranstaltenden Vereine sind von dieser Sonderpreis-Wertung ausgeschlossen.
22. Quartiere: Es stehen Luma-Unterkünfte zur Verfügung. Quartierwünsche sind spätestens bis zum Meldeschluss zu benennen.
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Verantwortliche
Regattaausschuss Celle:
Ralf Leineweber, Reinhard Wieters