Regatta des Deutschen Ruderverbandes
Celler Ruderverein e.V. , RC Ernestinum-Hölty Celle und Hermann Billung Celle63. Celler Ruderregatta
Niedersächsische Sprint-Landesmeisterschaften 2020 in Verbindung mit einer Einladungsregatta
Auf der Aller 3. bis 4. Oktober 2020 E-Mail: |
Rennfolge
Samstag, 03.10.2020, 9 Uhr | Sonntag, 04.10.2020, 8.30 Uhr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Besondere Bestimmungen
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Allgemeine Angaben
Allgemeine Regatta63. Celler Regatta
Einladungsregatta in Verbindung mit den Niedersächsischen Sprint-Landesmeisterschaften 2020
Samstag, 3. Oktober 2020, ab 9 Uhr
Sonntag, 4. Oktober 2020, ab 8.30 UhrStreckenlänge: 500 m, schwach fließend
Startplätze: 3
Rennabstand: 3-4 Min.
In Rennen 154 (Achtercup) erhalten die drei erstplatzierten Boote eine Geldprämie von insgesamt 600 Euro (1. Platz 300 €, 2. Platz 200 €, 3. Platz 100 €), sofern mehr als 3 Boote am Start waren. Vor-, Zwischen- und Finalläufe werden in einem Block ausgefahren.
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Meldeschluss
Mittwoch, 23. September 2020, 18:00 UhrMeldungen an:
Celler Ruderverein
Postfach 1567, 29205 Celle
Fax: (05141) 550565, bis 17 Uhr
E-Mail: regatta@cellerruderverein.de
oder über das DRV-Meldeportal -
Startverlosung
Mittwoch, 23. September 2020, 19 Uhr
Bootshaus RC Ernestinum-Hölty Celle
Herzog-Ernst-Ring 40
29221 Celle
Telefon: (05141) 21335, am Meldeschluss ab 16 Uhr -
Regattabeiträge
Für Rennen der Sprint-Landesmeisterschaften:
Einer: 20,- Euro
Zweier: 25,- Euro
Vierer: 30,- Euro
Achter: 40,- Euro
Für Rennen der Einladungsregatta:Einer: 15,- Euro
Zweier: 20,- Euro
Vierer: 25,- Euro (auch Firmen)
Achter: 30,- Euro
Nachmeldungen zu Rennen der Einladungsregatta sind am jeweiligen Regattatag gegen Zahlung des doppelten Meldegeldes (veranstaltende Vereine einfaches Meldegeld) bis 10 Uhr möglich, sofern dadurch keine zusätzlichen Abteilungen entstehen. Nachgemeldete Boote werden an das bereits ausgeloste Feld angehängt. -
Bankverbindung
Die Startgelder sind möglichst vor der Regatta einzuzahlen für:
Regattaausschuss Celle, Volksbank Celle,
IBAN: DE87 2519 0001 0749 3401 00, BIC: VOHADE2HXXX -
zusätzliche Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
1. Richtlinien: Es gelten die Ruderwettkampfregeln (RWR) sowie die Bestimmungen für das Jungen- und Mädchenrudern. Davon abweichend sind Renngemeinschaften aufgrund der Vorgaben der "Niedersächsischen Corona-Verordnung" nicht zulässig.
Außerdem gelten die Zusätzlichen Bestimmungen für die Niedersächsischen Sprint-Landesmeisterschaften (NSM), die am Ende dieses Absatzes VI ausgeführt werden.
Das vom Landkreis Celle genehmigte Hygienekonzept für die Regatta finden Sie hier: https://www.dropbox.com/sh/2gc7qok7ixyadcf/AAChlo2e6r01m9ZWSIb6yxmEa?dl=0
2. Grundlage für die Durchführung der Veranstaltung ist die Beachtung der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) durch Teilnehmer und Veranstalter. Die aktuelle Version finden Sie hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html3. Jahrgänge/Leichtgewichte: Rennen der Einladungsregatta für Jungen und Mädchen werden nach Jahrgängen geteilt, sofern dies möglich ist. Gleiches gilt für Leichtgewichte, sofern bei der Meldung angegeben wurde, dass es sich bei den Teilnehmern um Leichtgewichte handelt. Ist es aufgrund der Anzahl der gemeldeten Boote möglich, werden die Leichtgewichtsrennen getrennt ausgefahren.
4. Masters-Rennen: Die Altersklassen werden getrennt ausgefahren, sofern mehr als eine Meldung vorliegt. Andernfalls wird die Meldung der nächstjüngeren Altersklasse zugeordnet, sofern keine gegenteilige Weisung auf der Meldung vermerkt ist. Eine getrennte Wertung erfolgt nicht.
Für den Fall, dass aus mehreren Altersklassen jeweils nur ein Boot gemeldet ist, behält sich die Regattaleitung vor, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, am Start mit einer Zeitvorgabe für die älteren Mannschaften zu arbeiten. Das Einverständnis hierzu ist mit der Meldung erteilt.
5. Offene Rennen: Die offen ausgeschriebenen Rennen sind beschränkt auf Vereinsmannschaften.Wenn keine Jahrgangs-Einschränkung gemacht ist, sind Ruderinnen und Ruderer von der Altersklasse Junior B an aufwärts (15 Jahre und älter) startberechtigt.
6. Leistungsgruppen: Die Leistungsgruppen werden nach den RWR und den Bestimmungen für Jungen- und Mädchenwettbewerbe eingeteilt. Die Leistungsgruppe ist bei der Meldung anzugeben. Bei nur einer Meldung in der Leistungsgruppe wird das Einzelboot der höheren Gruppe, bei Fehlen der Leistungsgruppen-Angabe der Leistungsgruppe I zugeordnet.
7. Achtercup: Für den Achtercup (Rennen 154) sind insgesamt 600 Euro Preisgeld ausgesetzt: Der Sieger erhält 300 Euro, der Zweitplatzierte 200 Euro und der Drittplatzierte 100 Euro, sofern er jeweils mindestens ein Boot hinter sich lässt. Vor- und Endlauf werden in unmittelbarer Folge in einem Block gefahren, wobei die Rennen auf einer verkürzten Strecke ausgetragen werden können.
8. Gigrennen: In den Gigrennen sind Wettkampfruderer der Leistungsgruppe I nicht startberechtigt. Renngemeinschaften sind nicht zulässig. Der Veranstalter rät auch hier allen Teilnehmern zu einer ärztlichen Untersuchung vor dem Regattastart.
9. Sicherheit in den Booten: Mannschaften, deren Boote nicht den Sicherheitsbestimmungen in den RWR entsprechen, können von den Rennen ausgeschlossen werden. Die Trainer und Betreuer der Vereine sind für den Sicherheitszustand ihrer Boote verantwortlich.
10. Ab- und Ummeldungen: Ab- und Ummeldungen sind gemäß RWR bis eine Stunde vor dem Rennen vorzunehmen. Bei Abmeldung von Booten der ausrichtenden Vereine, die ansonsten von der Zahlung des Startgeldes befreit sind, ist das Startgeld nachträglich zu entrichten.
11. Startbeschränkung: Jungen und Mädchen können maximal 3 Rennen pro Tag fahren.
12. Meldungen: Für die Meldungen sind das DRV-Meldeportal oder DRV-Formulare zu benutzen. Die Meldungen sind vollständig (einschließlich der Geburtsjahrgänge der Sportler) mit Schreibmaschine oder in Blockschrift auszufüllen.
Unvollständige oder falsche Meldungen (z.B. fehlende Startberechtigung wg. Jahrgang) werden nicht berücksichtigt.
13. Gesundheitsüberwachung: Es wird vorausgesetzt, dass DRV-Aktivenpässe vorhanden sind, die die Startberechtigung für das Ruderjahr ausweisen (Ausnahme: Gigrennen). Bei Jugendlichen wird weiter vorausgesetzt, dass die Einwilligung der Eltern zur Teilnahme an Wettkämpfen vorliegt.
14. Boote: Sämtliche Rennen werden mit Ausnahme der Einlage- und Gigrennen in Rennbooten ausgetragen. Für die Rennen der Jungen und Mädchen wird auf die geltenden Bestimmungen verwiesen.
15. Bootslagerung: Die Lagerung der Boote erfolgt auf Risiko der Vereine. Durch den Ausrichter sind die Boote nicht versichert.
16. Telefonische Meldungen: Telefonische Meldungen haben nur Gültigkeit, wenn die schriftliche Bestätigung spätestens 24 Stunden nach dem Meldeschluss beim Veranstalter vorliegt.
17. Siegerehrung: Die Siegerehrungen werden unmittelbar nach den Rennen am Siegersteg vorgenommen. Die Sieger erhalten Erinnerungsplaketten.
18. Vereinspokal: Durch die Firma Ströher Druck Celle wird ein Pokal gestiftet, der dem Verein zufällt, der bei den Jungen- und Mädchenrennen (Einladungsregatta und Landesmeisterschaften) die höchste Punktzahl gemäß nachstehender Wertung erreicht:
Sieg im Einer 1 Punkt
Sieg im Zweier 2 Punkte
Sieg im Vierer 4 Punkte
19. Quartiere: Gemeinschaftsunterkünfte wie Turnhallen oder Bootshäuser stehen nicht zur Verfügung. Eine Übersicht über buchbare Quartiere in Celle finden Sie hier: https://buchen.celle-tourismus.de/
Zusätzliche Bestimmungen für die Niedersächsischen Sprint-Landesmeisterschaften
1. Für die Rennen der Niedersächsischen Sprintmeisterschaften (NSM) sind alle im LRV Niedersachsen gemeldeten Vereine, auch in Trainingsgemeinschaft mit niedersächsischen Schülerrudervereinen bzw. -riegen startberechtigt.
2. Renngemeinschaften sind bei den NSM nicht startberechtigt. NSM-Teilnehmer aus Landes- und Regattaverbänden sind nur für ihre Heimatvereine (Stichtag: 30.06.2020) startberechtigt und unterliegen somit nicht den Einschränkungen nach Ziffer 2.6.1.2 RWR.
3. Rennen zu den NSM mit weniger als zwei Booten fallen aus.
4. Nachmeldungen zu den NSM sind nicht möglich.
5. Boote der gemischtgeschlechtlich ausgeschriebenen Rennen sind zu mindestens 50 Prozent mit Ruderinnen zu besetzen.
6. Vorrennen zu den NSM werden jeweils am Tag des Hauptrennens ausgefahren. Hoffnungsläufe finden nicht statt.
7. Für die NSM gilt eine Meldebeschränkung von 2 Booten pro Verein für die Rennen im Einer und 1 Boot pro Verein für die Rennen im Zweier. Vierer und Achter sind hiervon nicht betroffen.
8. Für die Rennen der Altersklasse A der Junioren sind die Jahrgänge 2002–2005 zugelassen.
9. Die getrennt ausgeschriebenen Rennen 38 und 40 sowie 39 und 41 können zusammengelegt werden, sofern die Rennen andernfalls nicht stattfinden. Gleiches gilt für die Rennen 42 und 44 sowie 43 und 45.
10. Teilnehmer der JuM-Rennen dürfen maximal 3 Rennen pro Tag (inklusive Vor- und Zwischenläufe) bei Einhaltung des Mindestabstands von einer Stunde zwischen den Rennen fahren.
Qualifikationssystem NSM (3 Bahnen):2-3 Boote: Finale
4 Boote: 2 VL-Sieger + zeitschnellster 2. im Finale
5 Boote: 2 VL (3/2) - VL 1 Platz 1+2, VL 2 Platz 1 im Finale
6-9 Boote: 3 VL-Sieger im Finale
10 Boote: 4 VL (3/3/2/2), VL 1/2 Platz 1+2, VL 3/4 Platz 1 - 3 HF (2/2/2) Sieger im Finale
11-14 Boote: 5 VL (3/3/3/3/2) - 3 HF ohne die VL-Letzten: Sieger im Finale
15-18 Boote: 6 VL Sieger - 3 HF (2/2/2) Sieger im Finale
19-27 Boote: 9 VL Sieger - 3 HF (3/3/3) Sieger im Finale
ab 28 Boote: Zeitfahren Platz 1-9 - 3 HF (3/3/3) Sieger im Finale
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Verantwortliche
Regattaausschuss Celle:
Ralf Leineweber, Reinhard Wieters