Aktivenpässe müssen über SAMS neu beantragt werden und Meldungen sind nur noch über das neue Meldeportal möglich. Alle Informationen finden Sie unter www.rudern.de/digitalisierung.
Regatta des Deutschen Ruderverbandes
Regattaverein Niederrhein e.V.Landeswettbewerb NRW 2020
im Jungen- und Mädchenrudern
Elfrather See in Krefeld 3. bis 4. Oktober 2020 E-Mail: |
Rennfolge
Samstag, 03.10.2020 | Sonntag, 04.10.2020 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Besondere Bestimmungen
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Allgemeine Angaben
Jungen- und Mädchen-RegattaLandeswettbewerb NRW
Streckenlänge: Rennstrecke: 1000 m
Startplätze Rennstrecke: max. 7
Rennabstand: 4 min, bei mehreren Abteilungen 4 min
Die Rennen werden in die zeitgleich stattfindenden Landesmeisterschaften NRW integriert.
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Meldeschluss
Mittwoch, 23. September 2020, 18:00 UhrManfred Schehl
Grüner Dyk 55
47803 Krefeld
Tel. 0172-65 10 512
E-Mail: meldungen@rvn-rudern.de
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Startverlosung
Mittwoch, 23. September 2020, 19:00 Uhr, Adresse: siehe II.
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Regattabeiträge
30,00 Euro je Boot
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Bankverbindung
Sparkasse Krefeld
IBAN DE25 3205 0000 0000 0372 34
BIC SPKRDE33XXX -
zusätzliche Bestimmungen
- Startberechtigt sind nur Vereinsmannschaften aus Nordrhein-Westfalen.
- Alle Ruderer/-innen und Steuerleute benötigen einen gültigen Aktivenpass und eine aktuelle ärztliche Bescheinigung zur Sporttauglichkeit, gem. Ziffer 1.2.5 JuM-Bestimmungen.
- Jungen und Mädchen (Ruderer und Steuerleute) dürfen pro Tag max. in einem Rennen (bestehend aus Vorlauf und Finale) gemeldet werden. Nachmeldungen sind nicht zugelassen (Ausnahme regelt Ziffer 4 dieser Bestimmungen).
- Ummeldungen sind nur im Krankheitsfall und vor dem Vorlauf des entsprechenden Rennens möglich. Ein entsprechendes ärztliches Attest ist dem Regattaausschuss vorzulegen. Ist eine Ummeldung der Mannschaft mangels Sportler nicht möglich, darf die restliche Mannschaft in andere Rennen umgemeldet werden, solang dessen Vorlauf noch nicht gestartet wurde und eine Teilnahme zeitlich möglich ist. Für die Ummeldung sind die Ziffern 1-3 dieser Bestimmung bindend. In Einzelfällen, die von den hier aufgeführten Fällen abweichen, entscheidet der Regattaausschuss in Verbindung mit dem Jugendausschuss des NWRV.
- Leichtgewichtsruderer/innen müssen einmalig pro Wochenende verwogen werden. Ummeldungen von Leichtgewichtsruderern oder -mannschaften in der offenen Gewichtsklasse (bei Nichteinhaltung der Gewichtsgrenzen) sind nicht möglich.
- Für den Rennablauf ist Ziffer 1.8 der JuM-Bestimmungen bindend.
- Der Start in allen Ruderwettkämpfen hat in einheitlicher Rennkleidung zu erfolgen.
- Die Bestimmungen für die Durchführung von JuM-Wettbewerben sind für den Landeswettbewerb, sofern keine Abweichungen festgelegt sind, bindend.
- Alle Boote müssen mit Bugnummernhaltern versehen sein.
- Das Ausscheidungssystem richtet sich nach den nach Platzierung (mit bis zu 7 Startplätzen) und wird mit dem Meldeergebnis veröffentlicht. Bei bis zu 6 Booten wird ein Bahnverteilungsrennen gefahren. Bei mehr als 6 Booten werden die Finals nach den Platzierungen der Vorläufe gesetzt.
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Verantwortliche
Ruderjugend Nordrhein-Westfalen
Moritz Wuerich, Maik SchauenburgRegattaverein Niederrhein
Manfred Schehl, Philipp te Neues