Aktivenpässe müssen über SAMS neu beantragt werden und Meldungen sind nur noch über das neue Meldeportal möglich. Alle Informationen finden Sie unter www.rudern.de/digitalisierung.

Regatta des Deutschen Ruderverbandes

Ruderverein Bochum von 1920 e.V. und Ruderclub Witten e.V.

Landeswettbewerb NRW 2021 (Ersatztermin)

im Jungen- und Mädchenrudern

auf der gestauten Ruhr unterhalb des Hohensteins
21. bis 22. August 2021

Homepage: http://www.regatta-bochum-witten.de/
E-Mail:

Rennfolge

Samstag, 21.08.2021 Sonntag, 22.08.2021
1 Jung 1x 13 Jahre I
2 Jung 1x 13 Jahre I LG
3 Mäd 1x 13 Jahre I
4 Mäd 1x 13 Jahre I LG
5 Jung 2x 12 u. 13 Jahre I
6 Jung 2x 12 u. 13 Jahre I LG
7 Mäd 2x 12 u. 13 Jahre I
8 Mäd 2x 12 u. 13 Jahre I LG
9 Jung 4x+ 12 u. 13 Jahre I
10 Mäd 4x+ 12 u. 13 Jahre I
11 Jung/Mäd 4x+ 12 u. 13 Jahre I
12 Jung 1x 14 Jahre I
13 Jung 1x 14 Jahre I LG
14 Mäd 1x 14 Jahre I
15 Mäd 1x 14 Jahre I LG
16 Jung 2x 13 u. 14 Jahre I
17 Jung 2x 13 u. 14 Jahre I LG
18 Mäd 2x 13 u. 14 Jahre I
19 Mäd 2x 13 u. 14 Jahre I LG
20 Jung 4x+ 13 u. 14 Jahre I
21 Mäd 4x+ 13 u. 14 Jahre I
22 Jung/Mäd 4x+ 13 u. 14 Jahre I
Rennfolge siehe Samstag

Besondere Bestimmungen

  1. Allgemeine Angaben
    Allgemeine Regatta

    Jungen- und Mädchen-Regatta Streckenlänge: Langstrecke: 3000m Rennstrecke: 1000m Startplätze Rennstrecke: 4

    Rennfolge Sonntag erfolgt in gleicher Reihenfolge wie Samstag.

    Bei Bedarf ist ein aktuelles Hygienekonzept unter https://regatta-bochum-witten.de einzusehen.

  2. Meldeschluss
    Samstag, 14. August 2021, 18:00 Uhr

    Ruderverein Bochum von 1920 e.V.

    Laura Brinkhorst Wetterstr. 38 58453 Witten Tel.: (0178) 1 49 51 89 E-Mail: mail@regatta-bochum-witten.de

  3. Startverlosung

    15. August 2021 15:00 Uhr Adresse, siehe Meldeanschrift

  4. Regattabeiträge

    35,00 Euro je Boot

  5. Bankverbindung

    IBAN DE33 4525 0035 0100 7015 64 BIC WELADED1WTN (Sparkasse Witten)

  6. zusätzliche Bestimmungen
    1. Startberechtigt sind Vereinsmannschaften aus Nordrhein-Westfalen.
    2. Alle Ruderer/-innen und Steuerleute benötigen einen gültigen Aktivenpass und eine aktuelle ärztliche Bescheinigung zur Sporttauglichkeit, gem. Ziffer 1.2.5 JuM-Bestimmungen.
    3. Nachmeldungen sind nicht zugelassen.
    4. Ummeldungen sind nur im Krankheitsfall gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich und sind dem Regattaausschuss vor zu legen. Erkrankt im Vorfeld der Veranstaltung ein/e Teilnehmer/in eines Vereines, so kann der/die betroffene Teilnehmer/in durch ein anderes Mitglied des Vereins, sofern nicht schon in einem anderen Boot gemeldet, gegen Vorlage eines ärztlichen Attests ausgetauscht werden oder vor Beginn der Veranstaltung die restliche Mannschaft in anderen Bootsklassen nachgemeldet werden. Ersatzleute müssen Punkt 2. der zusätzlichen Bestimmungen erfüllen. Bei hiervon abweichenden Fällen entscheidet der Regattaarzt in Verbindung mit dem Jugendausschuss des NWRV.
    5. Doppelstarts, auch von Steuerleuten, sind nicht zulässig.
    6. Die Steuerleute der Rennen 9–11 und 20–22 müssen im laufenden Kalenderjahr mindestens 11 Jahre und dürfen höchstens 14 Jahre alt werden. Das Alter und das Geschlecht des/der Steuermanns/-frau sind unabhängig von der Altersklasse und dem Geschlecht der Mannschaft. Ein Mindestgewicht der Steuerleute besteht nicht.
    7. Leichtgewichtsruderer/innen müssen am ersten Wettkampftag zwischen 9.30 und 12 Uhr verwogen sein. Das Verwiegen gilt für den gesamten Wettkampf.
    8. Nachmeldungen von Leichtgewichtsmannschaften im schweren Bereich bei Nichteinhaltung ihres Gewichtes sind nicht möglich. Sie können aber außer Konkurrenz am Wettkampf teilnehmen. Entscheiden tut dies der Regattaausschuss. Die Möglichkeit der Ummeldung einzelner Teilnehmer bleibt hiervon unberührt.
    9. Für den Rennablauf ist Ziffer 1.8 der JuM-Bestimmungen bindend.
    10. Der Start in den Ruderwettkämpfen hat in einheitlicher Rennkleidung zu erfolgen.
    11. Die Bestimmungen für die Durchführung von JuM-Wettbewerben sind für den Landeswettbewerb, sofern keine Abweichungen festgelegt sind, bindend.
    12. Der Landeswettbewerb setzt sich aus den folgenden vier Teilen zusammen: 1. Langstrecke 3000m Wertung 1/3, 2. Allgemeiner Sporttest Teil 1 Wertung 1/6, 3. Allgemeiner Sporttest Teil 2 Wertung 1/6, 4. Rennstrecke 1000m Wertung 1/3
    13. Für jeden Teilwettbewerb werden Platzziffern vergeben. Landessieger ist das Boot mit der niedrigsten Platzziffernsumme. Bei Gleichheit entscheidet die Rennstrecke.
    14. Der allgemeine Sporttest Teil 1 und 2 besteht jeweils mind. aus einem Zweikampf und max. einem Fünfkampf, in dem sport-motorische Fähigkeiten getestet werden sollen. Beide Teile werden getrennt voneinander gewertet. Die Übungen werden an denen des Bundeswettbewerbs oder einer der Talentiaden angelehnt. Weitere Einzelheiten (Übung, Durchführung, Wertung) werden mit dem Meldeergebnis bekannt gegeben.
    15. Das Finale der Rennstrecke fahren die 4 Boote mit den niedrigsten Platzziffern aus den Wettbewerben 1-3. Bei Punktgleichheit entscheidet die Langstrecke über den Einzug in den Finallauf. Die folgenden Boote fahren ein kleines Finale.
    16. Die Sieger, der Rennen 12-22, qualifizieren sich grundsätzlich für die Teilnahme am Bundeswettbewerb. Die Nominierung und Meldung hierzu erfolgt durch die Jugendausschuss des NWRV, welche sich die endgültige Entscheidung über die Nominierung, insbesondere bei ruderischen Defiziten (Technik, große Zeitdifferenz zwischen Erst- und Zweitplatziertem etc.) vorbehält. Für den Bundeswettbewerb können nur Mannschaften gemeldet werden, deren Aktive in SAMS eingepflegt sind, sodass darüber die Eigenbeteiligung, wird durch Ruderjugend vorher noch Bekannt gegeben, je Sportler/in eingezogen werden kann. In dieser Summe sind das Meldegeld für den Bundeswettbewerb sowie weitere Kosten (Unterbringung, Trikot, Betreuung etc.) enthalten.
    17. Die Boote müssen mit Bugnummernhaltern versehen sein!
    18. Das vollständige Meldeergebnis wird nicht per Post versandt. Es kann auf der Homepage www.regatta-bochum-witten.de aufgerufen werden.
    19. Die Ausschreibung und Wettkampfbedinunge werden der, zu dem Zeitpunkt der Ausführunge, geltenden CoronaSchVO ggf. angepasst. 

     

  7. Verantwortliche

    Laura Brinkhorst, Christoph Schroeder, Moritz Wuerich